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   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2015 - 13 B 505/15   

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https://dejure.org/2015,14133
OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2015 - 13 B 505/15 (https://dejure.org/2015,14133)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.06.2015 - 13 B 505/15 (https://dejure.org/2015,14133)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Juni 2015 - 13 B 505/15 (https://dejure.org/2015,14133)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HG NRW § 49 Abs. 6 S. 1
    Nachweis eines berufsqualifizierenden Abschlusses für die vorläufige Zulassung zum Masterstudium Wirtschaftsingenieurwesen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Hamburg, 16.01.2017 - 2 K 6510/15

    Prüfungsrecht; Modulfristverlängerung; rechtzeitig gestellter und begründeter

    Insoweit ist nicht der Zugang zu Studium und Prüfung selbst betroffen (dazu vgl. OVG Münster, Beschl. v. 15.6.2015, 13 B 505/15, juris Rn. 5), sondern die Ausgestaltung der Prüfung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2017 - 13 B 1510/16

    Zulassung zum Studium im Masterstudiengang Maschinenbau; Festsetzung einer

    Das Verwaltungsgericht ist im Ausgangspunkt und unter Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung des Senats in ähnlichen Fallkonstellationen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 13 B 505/15 - Juris Rn. 5 - 8 m.w.N.

    Ob ein Rechtsmangel zur Gesamtnichtigkeit oder nur zur Teilnichtigkeit einzelner Vorschriften führt, hängt nach hier maßgeblichen allgemeinen Grundsätzen davon ab, ob - erstens - die Beschrän-kung der Nichtigkeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-)Rege-lung des Lebenssachverhalts belässt und ob - zweitens - hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Normgebers angenommen werden kann; vgl. für eine vergleichbare Fallkonstellation OVG NRW, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 13 B 505/15 - Juris Rn. 10.

  • VG Hamburg, 14.12.2016 - 2 K 6704/15

    Prüfungsordnung Betriebswirtschaft; Festlegung von Prüfungsdauer und

    Insoweit ist nicht der Zugang zu Studium und Prüfung selbst betroffen (dazu vgl. OVG Münster, Beschl. v. 15.6.2015, 13 B 505/15, juris Rn. 5), sondern die Ausgestaltung der Prüfung.
  • VG Hamburg, 16.01.2017 - 2 K 1266/16

    Feststellung des Bestehens der Zwischenprüfung im Studium der Rechtswissenschaft;

    Insoweit ist nicht der Zugang zu Studium und Prüfung selbst betroffen (dazu vgl. OVG Münster, Beschl. v. 15.6.2015, 13 B 505/15, juris Rn. 5), sondern die Ausgestaltung der Prüfung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2016 - 13 B 1516/15

    Festsetzung einer bestimmten Mindestnote des Bachelorabschlusses durch die

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 15. Juni 2015 - 13 B 505/15 -, juris, Rn. 5, vom 26. Januar 2011 - 13 B 1640/10 -, NWVBl.
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